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Die Privathaftpflichtverischerung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie im privaten Bereich gegen die finanziellen Forderungen Dritter, nach einem Schadeneintritt, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsschutz besteht auch nur dann, wenn die Forderungen bzw. die Ansprüche aus dem privaten Bereich kommen und nicht aus dem beruflichen oder gewerblichen Bereich. Auch Schäden die mit einer ehrenamtlichen und/oder Vereinstätigkeiten zusammenhängen oder durch eine nebenberufliche Tätigkeit entstehen, sind in den meisten Fällen nicht abgesichert. Diese Tätigkeiten können durch Zusatzvereinbarung im Versicherungsvertrag mitversichert werden. Diese und weitere wichtigen Informationen sollten Sie vor Vertragsabschluss klären. Haftpflichtversicherungsvergleiche bieten hier eine gute Hilfestellung.

>>>>>Die kleinen Missgeschicke des täglichen Lebens werden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsschutz bietet sie in fast allen bereichen des Lebens so auch bei der Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden und Pferden) sowie Mietsachschäden in der eigenen Wohnung etc. Zu beachten ist, dass die Versicherungssumme für Personenschäden nicht unter 3 Mio. Euro liegen sollte.

Leider gibt es auch einige Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung, sie definieren wann und in welchen Fällen der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Hier nur eine kurze Übersicht:

• Schäden die vorsätzlich begangen wurden
• Ansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers
• Schäden durch Umwelteinwirkungen
• und weitere…

Diese und weitere Versicherungsinformationen finden Sie in den Vertragsbedingungen, den Allgemeinen- und Besonderen Bedingungen zum Versicherungsvertrag.

Der Versicherungsvertrag wird in den meisten Fällen auf mindestens ein Jahr oder auf fünf Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf dieser, zu Beginn vereinbarten Laufzeit des Vertrages, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Ist der Versicherungsschutz nicht mehr notwendig (ehr selten) oder soll der Versicherer gewechselt werden, dann ist eine fristgerechte Kündigung notwendig. Sie sollte nicht später als drei Monate vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer eingehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für beide Seiten nach einem Schadenfall. Hier liegt die Frist bei 4 Wochen nach Regulierung des Schadens.

Die private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen, da jeder nach dem BGB für Schäden die er verursacht uneingeschränkt Haftbar zu machen ist. Hier würde dann die Versicherung eintreten und die finanziellen Folgen zu tragen. Daher ist zu empfehlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auch hier auf die entsprechende Versicherungssumme zu achten, diese sollte nicht unter 3Mio. Euro liegen.

13.09.2010 09:31:00 von donsbach
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