Datum: 09.02.2012, 06:59:54 Uhr 
 
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Mit der passenden Lebensversicherung in den Ruhestand

Die eigene Absicherung und die Vorsorge für das Alter, um auch die Versorgungslücke zu schliessen, ist die aktuelle Thematik, der viele Menschen jedoch noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Bei vielen Menschen ist es jedoch die finanzielle Lage, die sie dann bedauerlicherweise am falschen Ende sparen lässt. Gerade die Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Auch die Absicherung der Familie im Ernstfall sollte nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. Auch für den schmalen Geldbeutel ist es möglich, eine Lebensversicherung abzuschliessen, mit der Kapital gebildet und zugleich die Angehörigen finanziell abgesichert werden können.
Wer erkannt hat, wie wichtig die private Vorsorge ist, sollte sich bezüglich Lebensversicherungen bei den zahlreichen Versicherungsunternehmen ein kostenloses und unverbindliches Angebot erstellen lassen.
In der Schweiz bildet die dritte Säule des so genannten Drei-Säulen-Konzeptes die individuelle Vorsorge und gewinnt immer mehr an Gewicht. Es ist erwiesen, dass finanzielle Lücken zu dem bisherigen Einkommen im Alter entstehen, wenn nur noch Beiträge aus der ersten und zweiten Säule kommen. Daher eignen sich gerade für die private Vorsorge Lebensversicherungen, die zudem sowieso die Klassiker der Vorsorgepläne sind und sie dürfen nur von Versicherern abgeschlossen werden. Es wird in der Regel bei den Lebensversicherungen zwischen den gebundenen und den freien Lebensversicherungen unterschieden, und die eigentliche Verschiedenheit liegt darin, dass die gebundene Lebensversicherung nur erwerbstätige und eigenverantwortliche Personen abschliessen können. Die Prämien dürfen bei der gebundenen Lebensversicherung vom zu versteuernden Einkommen abzogen werden und bei der Auszahlung der Police wird dann ein Steuersatz fällig, der reduziert ist.
Jedoch können nicht nur die Erwerbstätigen eine Lebensversicherung abschliessen, auch die Erwerbslosen haben diese Option der Vorsorge, und zwar in Form der freien Lebensversicherung. Bei der freien Lebensversicherung können die Prämien jedoch nur in bedingtem Umfang von den Einkünften abgezogen werden. Doch normalerweise ist der zulässige Betrag schon durch Prämienbeiträge an die Krankenkasse und die Unfallversicherung ausgeschöpft.


28.05.2009 18:39:17 von alexj
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