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Artikel » Versicherungen Gut versichert bei Einbruch? |
Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung ist Bestandteil der Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung. Wenn etwas gestohlen wird bei einem Einbruch, ist das mitversichert. Was versichert ist, und was im Schadensfall zu tun ist:Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört alles, was üblicherweise zur Einrichtung zählt und zum Gebrauch und Verbrauch dient, beispielsweise Türen, Beleuchtung, Küchengeräte, Schmuck oder Bargeld. Was Sie bei Diebstahl von Wertgegenständen und Bargeld von der Versicherung zurückbekommen, hängt davon ab, wie die Sachen aufbewahrt werden. Es gelten dafür eigene Versicherungssummen, die Sie der Polizze entnehmen können.Nicht versichert sind bei einem Einbruch Vandalismusschäden. Ausgenommen: Die Mitversicherung solcher Schäden wurde ausdrücklich vereinbart. Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung nur kurz, müssen Sie darauf achten, dass Fenster und Türen verschlossen waren. Ein gekipptes Fenster bedeutet nicht verschlossen. Gibt es eine Alarmanlage oder andere Sicherungsmaßnahmen, müssen sie auch eingeschaltet oder verwendet werden. Wenn Sie das nicht getan haben, zahlt die Versicherung nicht. Bei einem Schadensfall müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei machen. Benachrichtigen Sie auch sofort Ihre Versicherung und teilen Sie ihr den erlittenen Schaden mit. Tun Sie das nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich. Die Frist für die Meldung ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und beträgt bei Einbruch-Diebstahl meist drei Tage. Machen Sie eine Liste all jener Sachen, die Ihnen abhanden gekommen sind. Diese Liste sollten Sie sowohl der Polizei als auch der Versicherung geben. Ihre Versicherung wird aller Voraussicht nach Unterlagen zur Schadensermittlung von Ihnen verlangen. Überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme in Ihrer Polizze: Bei einer Summenversicherung achten Sie darauf, ob Sie noch dem tatsächlichen Wert Ihres Haushaltes entspricht. Das Wichtigste ist: Zahlen Sie immer rechtzeitig Ihre Prämie, ansonsten kann der Versicherungsschutz entfallen.
| | | 27.05.2009 23:09:30 von |
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