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Artikel » Versicherungen Hinterbliebenenabsicherung im Rahmen der Rürup Rente |
Wer sich für den Abschluss eine Rürup Rente entscheidet, kann einen Teil seiner Steuerlast für die eigene Altersvorsorge umwandeln. Dies ist möglich, da seit dem 01.01.2005 alle Beiträge, die für eine Basisversorgung aufgewendet werden steuerlich abgesetzt werden können. Zur Basisversorgung zählen neben der Rürup Rente auch Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den berufsständischen Versorgungswerken. Da die gesetzliche Rentenversicherung bei der Konzeption der Rürup Rente als Vorbild herangezogen wurde, gleichen sich diese beiden Altersvorsorgemodelle in vielen Punkten.So darf zum Beispiel bei beiden Modellen keine einmalige Kapitalabfindung vorgenommen werden. Das gesparte Kapital darf nur in Form einer lebenslangen Leibrente ausbezahlt werden. Und auch im Todesfall wurden für die Rürup Rente die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. So wird auch bei der Rürup Rente nur eine Hinterbliebenenleistung an den Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder erbracht. In der gesetzlichen Rentenversicherung spricht man von der Witwen-/Witwer- oder Waisenrente. Falls man zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet sein sollte und keine Kinder hat, so fällt das Vermögen der Versicherungsgemeinschaft zu. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Rürup Rente immer auch sorgfältig mit der Hinterbliebenenabsicherung beschäftigen. Ist man verheiratet so muss man sich nur entscheiden, welche Absicherungsvariante der privaten Versicherungswirtschaft am besten passt. Will man dagegen eine dritte Person absichern muss man eine zusätzliche Versicherung abschließen. Am besten empfiehlt sich hier eine Risikolebensversicherung.
| | | 24.03.2009 18:56:23 von |
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