Die Altersvorsorge in unserem Land ist an erster Stelle die gesetzliche Rentenversicherung, die jeder Arbeitnehmer automatisch hat. Sie dient zur Absicherung aller abhängigen Beschäftigten im Alter, unabhängig ob es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt. Man erwirbt sich im Laufe seiner Arbeitsjahre mit der Versicherungspflicht den Anspruch auf eine eigene Rente.Eine weitere Art der Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung ähnlich einer Lebensversicherung. In diesem Falle wird nicht das Risiko eines vorzeitigen Todes sondern nur des Erlebensfalles eingeschlossen. Die beiden unterscheiden sich durch die fehlende Gesundheitsprüfung. Rentenversicherungen und Lebensversicherungen sind in unserer heutigen Zeit wichtige Versicherungsarten.
Bei einer Rentenversicherung können verschiedene Regelungen vereinbart werden. So zum Beispiel das Kapitalwahlrecht, welches anstatt einer Leibrente die einmalige Auszahlung einer in Höhe des Wertes kalkulierter Betrag beinhaltet. Des Weiteren ist die Rentengarantiezeit möglich, bei welcher auf eine vorher festgelegte Zeit eine Leibrente gezahlt wird, unabhängig vom vorzeitigen Ableben des Versicherten. Im Überlebensfall wird am Ende der Rentengarantiezeit eine abhängige Leibrente gezahlt.
Als abgekürzte Leibrente gilt die vorher vereinbarte genau festgelegte Zahlungszeit.
Zusätzlich vereinbart kann in der Rentenversicherung die Beitragsrückgewähr vereinbart werden oder der Hinterbliebenenschutz. Im ersteren Falle gibt es verschiedene Möglichkeiten die unter Umständen auch den Charakter der Versicherung ändern kann und auch auf die Zahlungen sich auswirkt. Beim Hinterbliebenenschutz gibt es einzelne Regelungen im Bezug auf Witwenrente oder Waisenrente.