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Rentenversicherung

Jeder Sozialversicherungspflichtig Beschäftige ist in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die jenigen die nicht Sozialpflichtig sind, können sich freiwillig in solch einer Versichern lassen.Die Aufgabe dieser Versicherung besteht grundsätzlich darin, des Arbeitnehmers Unterhalt im hohen Alter zu gewährleisten. Dessen Rente oder besser gesagt dessen Altersruhegeld, richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und der Arbeitsdauer im gesamten Leben. Hier kann man sagen, je höher eine Beitragsleistung gezahlt wurde und je länger ein Versicherter gearbeitet hat, umso höher ist das Altersruhegeld das beansprucht wird.Beim einzahlen in die Rentenversicherung, zahlt der Versicherte jedoch nicht für sein Altersruhegeld sondern für die ältere Generation. Es gilt hier also der Generationsvertrag.Dadurch dass es immer mehr ältere Menschen gibt, müssen immer mehr Beiträge gezahlt werden für weniger Rente.
Aus diesem Anlass wird die private Rentenversicherung zu einem wichtigen Baustein für die Altersvorsorge. Um den Lebensstandard im Alter zu gewährleisten, sollte man sich speziell auf drei Bausteinen der Altersvorsorge stützen.Zum einen wie schon erwähnt die gesetzliche Versicherung.Hinzu kommen dann noch die betriebliche Altersvorsorge und die Versicherung.Bei einer betrieblichen Altersvorsorge wird die Versicherung über den Arbeitgeber laufen, jedoch weiterhin für den Arbeitnehmer/Versicherungsnehmer.In einer gesetzlichen Versicherung werden Risiken wie das Alter, der Tod oder die verminderte Erwerbsfähigkeit versichert. Für jeden dieser Risiken wird eine entsprechende Rente dem Versicherten ausgezahlt.Neben den Risiken Zahlungen werden auch medizinisch Notwendigkeiten wie beispielsweise Rehabilitation zur Verbesserung oder gar Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit übernommen. Bevor der Versicherte also eine Rente gezahlt bekommt, wird von Seiten der Versicherungsgesellschaft alle Möglichkeiten in betracht gezogen, die Erwerbsfähigkeit wieder zu gelangen. Ist dieses jedoch nicht realisierbar, so wird eine Rente ausgezahlt.
Die Rentenversicherung wird in der Regel von den Beiträgen, die zum Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil vom Arbeitnehmer gezahlt werden, bezahlt. Vom Bruttolohn werden prozentual die Versicherungsbeiträge bemessen.Diejenigen die freiwillig in eine gesetzliche Versicherung sind, müssen ihre Beiträge jedoch selbst und in voller Höhe tilgen.
Neben den Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird die Versicherung durch Steuergelder getragen.Diese Steuergelder Zuschüsse sollen zum Teil verhindern, dass Renten gekürzt oder Beiträge erhöht werden müssen.
Für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung kommen für den zu Versicherten verschieden Varianten in Betracht. Zum einen kann er eine Kapitalbildende Versicherung abschließen, die je nach im Vertrag vereinbarter Rente, monatlich dem Versicherer ausgezahlt wird. Und zum anderen die geförderte Versicherungen wie die Riester Rente und speziell für Selbstständige die Rürup Rente.



29.06.2008 17:19:01 von Webtechnik
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