 Aktuelle Kategorie: (50)
|
Artikel » Versicherungen Was ist eine private Krankenkasse? |
Die Private Krankenkasse ist eine umgangssprachliche Wortschöpfung, denn die richtigen Begriffe für die beiden Krankenversicherungssysteme in Deutschland lauten „private Krankenversicherung“ oder „gesetzliche Krankenkasse“. Unweigerlich wird man mit diesem Thema konfrontiert, denn eine Gesundheitsreform jagt die andere und kaum ein Mensch weiß noch genau, wie die Krankenversicherungen denn jetzt abrechnen und welche Leistungen tatsächlich noch erbracht werden. Letztendlich wundert man sich nicht mehr nur über die Tatsache, dass man im Falle der Notwendigkeit eines Zahnersatzes mehr als die Hälfte der Arztrechnung selbst zu begleichen hat, auch sind Zahlungen wie die vierteljährliche Praxisgebühr und die Rezeptgebühr schon lange nichts Neues mehr. Sofern man als Arbeitnehmer agiert, ist man in der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens 3 Jahre Pflichtversichert, danach wird man freiwilliges Mitglied wenn das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind aufgrund ihres Status freiwillig versichert, und können daher den Wechsel in die private Krankenversicherung sofort in Anspruch nehmen. Auch als pflichtversicherter Arbeitnehmer kann man Vorsorge betreiben und sich durch Zusatzversicherungen gegen horrende Zuzahlungen absichern. Selbstverständlich muss man hiervon zunächst einmal Kenntnis erlangen, denn anders herum geht es auch, dass z.B. Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben. Im Grunde werden von beiden Versicherungstypen die medizinisch notwendigen Leistungen, wie Arztbesuche aufgrund einer Krankheit oder die Versorgung z.B. einer Fraktur übernommen. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungen bestehen darin, dass nach zwei unterschiedlichen Leistungskatalogen abgerechnet wird. In der gesetzlichen Krankenkasse wird auch nur eine Grundversorgung für Zahnleistungen erstattet bzw. werden Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel verlangt. Die private Krankenversicherung hingegen bietet die Möglichkeit, alle Eventualitäten zu versichern. Bei der PKV werden so genannte Versicherungspositionen anfangs vertraglich festgelegt, wie beispielsweise die Position „Pflegezusatzversicherung“ oder auch die Position „Kurleistungen“ sowie selbstverständlich auch die Position „Zahnersatz“, was letztendlich nur bedeutet, dass man sich vorab im Klaren darüber wird, wie die Leistungen gewichtet werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Chefarztbehandlung über GOÄ in einem Stationärtarif einzuschließen, was ein wichtiges Qualitätsmerkmal bedeutet. Letztendlich kann man den Beitrag um weitere Euro senken, wenn man eine Selbstbeteiligung in die private Krankenversicherung einbezieht, hier beispielsweise 600,00 € als Jahresbeitrag. Sämtliche Rechnungen, die bis 600,00 € gehen (zusammengerechnet aufs Jahr verteilt) zahlt man also selber, Beträge über dieser Selbstbeteiligung übernimmt die PKV. Einen PKV Vergleich können Sie im Internet kostenlos anfordern, welcher die individuellen Voraussetzungen berücksichtigt.
| | | 28.05.2008 08:39:51 von |
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website: Informationen über den Autor dieses Artikels:
 |
Auf diesem Artikelverzeichnis werden bis auf weiteres keine neuen Artikel aufgenommen!
|
|
 |