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Artikel » Versicherungen Die Gesundheitsreformen und Ihre Auswirkungen auf die Krankenkassen |
Der Begriff Gesundheitsreform bezeichnet die Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherungen per Gesetz innerhalb Deutschlands. Ziel dieser gesetzlichen beziehungsweise staatlichen Eingriffe ist in der Regel die Stabilisierung des Beitragssatzes beziehungsweise die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Finanzierung der medizinischen Leistungen soll mittels der Reformen verändert werden. Dementsprechend wird in diesem Zusammenhang auch häufig die Bezeichnung Finanzierungsreform im Gesundheitswesen verwendet. Die Ergebnisse einer Gesundheitsreform sind nicht sofort spürbar, sondern erst nach einigen Jahren. Um die gesteckten Ziele zu verwirklichen, werden zum Beispiel die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen beschränkt beziehungsweise gekürzt oder Zuzahlungen eingeführt beziehungsweise erhöht. Dies hat zur Folge, dass den Versicherten weniger Leistungen zu Teil werden und sich die Kosten für die ärztliche Versorgung erhöhen, wie beispielsweise durch die Praxisgebühr. Trotz allem sind die Beitragssätze vor Erhöhungen nicht sicher, dies wiederum wirkt sich zum einen auf die Lebenshaltungskosten der Versicherungsnehmer aus, zum anderen werden hierdurch auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber beeinflusst. Während in den 50er und 60er Jahren die ersten Reformversuche scheiterten, so beispielsweise die Übertragung der Zahlungspflicht des Krankengeldes auf die Arbeitgeber, wurden in den folgenden Jahren mehrere Reformen durchgesetzt, meist zum Leidwesen der Versicherten. Im Jahre 1977 kam es zur Einführung des ersten Kostendämpfungsgesetzes, wodurch Medikamente des täglichen Bedarfs, so bezeichnete Bagatell-Medikamente, nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden. Außerdem wurden Zuzahlungen für Arznei, Heil- und Verbandsmittel eingeführt. Das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz von 1982 erhöhte die Zuzahlungen und erweiterte diese. Fortan müssen auch für Brillen, Heilbäder und Massagen Zuzahlungen von den Versicherten geleistet werden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahr 1983 wurden die Zuzahlungen erneut angehoben. Zudem wurde die beitragsfreie Krankenversicherung für Rentner aufgehoben, wodurch nun auch Rentner einen Krankenversicherungsbeitrag begleichen müssen. 1989 wurden durch das Gesundheitsreformgesetz unter anderem die Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich beschlossen. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 stiegen die Zuzahlungen für Medikamente, stationäre Behandlungen etc. weiter an. Diese Reform ermöglichte zudem ab 1996 die freie Krankenkassenwahl für gesetzliche versicherte Personen. Das Krankengeld wurde durch das Beitragsentlastungsgesetz von 1996 reduziert, die Zuzahlungen für Arzneimittel wurden gleichzeitig erhöht. Außerdem kam es zu Zuzahlungssteigerungen und Leistungskürzungen bei Kuren. Nach dem GKV Neuordnungsgesetze aus dem Jahre 1997, welches zum Beispiel eine erneute Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneistoffe und Heilmittel vorsah, brachte das GKV Solidaritätsgesetz 1999 unter anderem endlich eine Senkung der Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel. Eine der umstrittensten Reformprojekte ist die Agenda 2010 aus dem Jahre 2000. Ziel war die Reformierung des deutschen Sozialsystems und des Arbeitsmarkts. Im Zuge dieser trat die GKV Gesundheitsreform zum 01. Januar 2000 in Kraft, welche die Veränderungen von Strukturen zum Ziel hatte. Zu den Schwerpunkten der Reform gehörten beispielsweise die Einführung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems, die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von medizinischen Technologien, die positive Liste für Arzneimittel, die „Lotsenfunktion“ der Hausärzte, die Wiedereinführung von Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Primärprävention sowie die dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze. Die GKV Gesundheitsreform konnte die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nur kurzfristig festigen, wodurch zum 01. Januar 2004 das GKV Modernisierungsgesetz in Kraft trat. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkassen wurden die Leistungen der Versicherten weiter eingeschränkt und die Kosten für diese weiter angehoben. Zu den bedeutendsten Neuregelungen innerhalb des GKV Modernisierungsgesetzes gehören die Einführung der Praxisgebühr, die Streichung des Sterbe- und Entbindungsgeldes sowie die Streichung der Leistungen für Sehhilfen (außer bei schweren Sehfehlern). Das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde am 02. Februar 2007 verabschiedet und trat im Wesentlichen am 01. April des gleichen Jahres in Kraft. Einige Neuregelungen kommen ab 2009 zum Zuge. Zu den wichtigsten Veränderungen zählen die Einführung von Wahltarifen, die Schaffung eines Spitzenverbandes, die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen bezüglich Kuren und empfohlenen Impfungen sowie die Krankenversicherungspflicht ab 01.01.2009. Die Krankenversicherungspflicht ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik und beeinflusst sowohl die Gesetzlichen Krankenversicherungen als auch die Privaten Krankenversicherungen.
| | | 19.05.2008 18:43:29 von |
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