Datum: 03.09.2010, 13:13:28 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Versicherungen (49)
  Kategorieübersicht
Google
Web zaya.de
Artikel » Versicherungen

Wohn-Riester was ist das?

Nein, das ist nicht das Unwort des Jahres 2008, stattdessen erfährt die Riesterrente eine Aufwertung. Nachdem der mediale Rauch um die Riesterrente verzogen ist – Vermeidungskampagne gegen das erfolgreichste Altersvorsorgeprodukt der Deutsche Geschichte – können wir uns diesem Thema wieder gelassener zuwenden, nämlich den Produktverbesserungen der Riesterrente ab 2008. Ja, man will es in Deutschland kaum glauben, dass es Nachrichten gibt, die positiv sind, aber es gibt sie und ganz besonders bei der Riesterrente. Die Kinderzulage wurde für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind auf 300,- Euro pro Kind angehoben ja, ja. Aber revolutionär ist die wohnwirtschaftliche Verwendung des Riesterkapitals. Ab Februar 2008 geht Wohn-Riester in die Geschichte ein. Ein Begriff, dem man mit deutscher Gründlichkeit eine komplizierte Definition übergestülpt hat, der aber einen sehr großen Vorteil für jeden Eigenheimbesitzer beschreibt. So, jetzt mal ganz einfach die Fakten: Das gesamte Kapital einer Riesterrente, also die 100%ige Kapitalabfindung kann künftig z.B. bei Ablauf oder vorher zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden. Die Zulagenunschädlichkeit, wird damit sichergestellt, dass eine Tilgung nur für die Selbstgenutzte Immobilie, dem Eigenheim verwendet werden muss. Diese Zweckbindung ist nachvollziehbar und akzeptabel. Die steuerliche Betrachtung ist wider erwarten einfacher definiert, als sie dem Nichtjuristen in den Ohren schallt. So, zur Sache: Das Versicherungsunternehmen führt für den Sparer der Wohn-Riester nutzt, ein fiktives Riesterkonto mit einer 2%igen Verzinsung bis zum 85. Lebensjahr und weist jährlich für die Steuererklärung eine Riesterrente aus, so als hätte der Versicherer eine Riesterrente an den Versicherten ausgezahlt. Die so bescheinigten imaginären kleineren Renten (fiktive Verzinsung von nur 2%) werden dann als Einkommen in der Steuer erklärt, fertig! Alternativ bietet der deutsche Staat dem Wohn-Riestersparer auch ein schnelles Steuergeschäft an. Der vorgeschlagene Deal lockt mit einem 30%igen Steuernachlass, wenn das gesamte Kapital in voller Höhe - einmalig - im Jahr der Auszahlung versteuert wird. Achtung! Auf eine Besonderheit der Einmalbesteuerung muss noch geachtet werden, denn bei Veräußerung der Selbstgenutzten Immobilie werden die 30% Steuerersparnis nachversteuert und innerhalb der ersten 10 Jahre nach Einmalbesteuerung fällt die doppelte Steuer an. Wie auch immer, bei zweistelligen Förderquoten + Produktrendite + Steuervorteil in der Ansparphase + Hypothekenzinsersparnis, ein beeindruckendes Geschäft. Der Riester Vergleich lohnt sich mehr denn je. Mit der Suchmaschine ihrer Wahl finden Sie mit der Phrase - Vergleich Riesterrente – garantiert mehrere interessante Anbieter.

Holger Ditzel Compare24 GmbH



22.03.2008 16:25:30 von compare24
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Cookies müssen im
Browser erlaubt sein!

Passwort?
Registrieren!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste



  TOP

Impressum | Artikelverzeichnis AWX