Datum: 08.02.2012, 10:28:06 Uhr 
 
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Was tun bei Überbuchung

Angenommen man hat ein barrierefreies Ferienhaus gebucht, um seinen Urlaub in trauter Ruhe zu verbringen, dann ist das wohl aus gutem Grund geschehen. Weiter in der Annahme dass der Vermieter sich überbucht hat, dann ist dies wohl aus Versehen passiert. Nehmen wir mal an. Meist ist dem leider nicht so, aber gut, ein Schelm wer böses denkt. Was tut der Betroffene, dem in extremis wohl alle Annahmen nicht aus seiner Misere helfen?

Bei Überbuchung der gewählten Unterkunft liegt der Ball erstmals beim Vermieter beziehungsweise wenn über ein Reisebüro gebucht, beim Reiseveranstalter. Der Fall der Buchung eines barrierefreien Ferienhauses ist wohl ein Extrembeispiel, dient hier aber wohl sehr eindeutig der Rechtslage die hier dargestellt werden soll.

Als Kunde kann, und soll man auf jeden Fall auf sein Recht beharren die Unterkunft die man gebucht hat, auch zu erhalten. Wurde ein für Rollstuhlfahrer speziell geeignetes Appartement gebucht, so ist der Leistungsträger verpflichtet diese Leistung auch zu erbringen. Eine Umbuchung muss in derselben Kategorie oder höher erfolgen. Ist in der gebuchten Ferienanlage nichts mehr frei, sind Veranstalter oder Vermieter dazu verpflichtet eine zumutbare Alternative zu finden. Dem Kunden dürfen auch bei teureren Betrieben dadurch keine Mehrkosten entstehen. Für einen Rollstuhlfahrer ist eben nur ein barrierefreies Ferienhaus zumutbar.

Weg aber nun von diesem Extrembeispiel, das wie gesagt nur zur Verdeutlichung dienen soll. Ersetzen wir das barrierefreie Ferienhaus mit einem All Inclusive Hotel. Sollte ihr Hotel laut Katalog All Inclusive sein, so ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet ihnen ein anderes, entsprechendes All Inclusive Hotel anzubieten. Die Kategorie muss gleich oder höher sein. Auch die Kosten für die Übersiedlung in das Ersatzhotel, also Benzin, Transfer, Taxi oder Bahn, müssen vom Verursacher der Überbuchung getragen werden. Ein letzter Tipp: sollten Sie im Reisebüro gebucht haben, diskutieren sie trotzdem vor dem Kontakt zur Reiseleitung mit dem Hotel direkt. Durch gemeinsames Reden können oft Missverständnisse und kleinere Probleme aus der Welt geschaffen werden.

02.07.2010 15:20:44 von stma
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