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Berührung in der Therapie

Das Gerücht, als Heilpraktiker für Psychotherapie Klienten und Patienten nicht berühren zu dürfen und daher für körperorientierte Therapien (wie z. B. Biodynamische Körperpsychotherapie (Biodynamik), Hakomi, Klopftechniken oder Psychokinesiologie) die Voll-Heilerlaubnis zu benötigen, flackert immer wieder auf. Es ist jedoch juristisch vollkommen haltlos.

Auch ein, der (nicht mehr zeitgemäßen) klassischen psychoanalytischen Abstinenzregel (d.h. extreme Neutralität des Behandlers) folgende, Psychiater und Psychoanalytiker berührt seine Patienten in der Regel in jeder Sitzung zweimal: Er schüttelt die Hände am Beginn und zum Ende der Sitzung! Allein das zeigt schon die Unsinnigkeit dieses Gerüchtes.
Denn selbst als Laie oder Praktiker ohne Heilerlaubnis dürfen Methoden und Massagen zum Zwecke der Entspannung und Stressreduktion ausgeübt werden, allerdings ohne therapeutische Zielsetzung. Warum sollte dieses Recht für Heilpraktiker im Bereich der Psychotherapie nicht mehr gelten?

Natürlich gilt die Voraussetzung, dass die Berührung einwandfrei psychotherapeutisch begründet ist (d.h. auf die Therapie der Seele abzielt) und das mögliche Missbrauchs- und Übergriffsthemen, sowie die Übertragungs- und Gegenübertragungsanalyse sorgfältig berücksichtigt und gehandhabt werden. Diese Sorgfaltspflicht gilt jedoch für sämtliche Therapeuten, auch für Ausübende solcher Therapien, die den Klienten niemals berühren oder den Körper therapeutisch nicht miteinbeziehen.

Deshalb ist es in jedem Fall wichtig und hilfreich über eine gründliche, therapeutische Ausbildung, umfassende Selbsterfahrung und kontinuierliche Supervision zu verfügen, gerade um den möglichen (Gegen-)Übertragungsthematiken angemessen begegnen zu können.


05.01.2009 11:31:56 von okay
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