Bei einem Girokonto wird herkömmlich von der jeweiligen Bank immer auch ein gewisser Kreditrahmen eingeräumt. Dieser wird langläufig auch als Dispokredit bezeichnet und dient hauptsächlich der Vermeidung von Zahlungsverzögerungen. Die Höhe des zulässigen Dispos richtet sich im Regelfall nach den monatlich regelmäßig eingehenden Zahlungen. Dementsprechend wird hierfür meist das Einkommen des Kontoinhabers als Bemessungsgrundlage angesetzt. Der nun angesetzte Disposatz liegt diesbezüglich bei etwa drei bis fünf Monatsgehältern, egal ob es sich um ein Girokonto kostenlos ode reines mit Gebühren handelt. Zur Absicherung der hierfür benötigten Bonität ist das regelmäßige Eingehen von Einkommenszahlungen in der Regel ausreichend. Beim Dispo- oder auch Überziehungskredit handelt es sich um ein pauschales Angebot des jeweiligen Kreditinstituts. So kommt es bei der Überziehung des Kontos nicht zu einer zusätzlichen Überprüfung der Zahlungsfähigkeit. Charakteristisch für einen Dispo sind in diesem Zusammenhang auch die meist sehr hohen Zinssätze sowie die nicht definierte Laufzeit. So können die jährlichen Zinsraten für einen Dispokredit schnell über 12 Prozent betragen. Dementsprechend ist es anzuraten, eine Überziehung entweder prinzipiell zu vermeiden oder selbige zumindest so schnell wie möglich wieder auszugleichen.
Das unnötige Ausschöpfen des Disporahmens kann also nicht nur als unsinnig, sondern auch als sehr kostspielig angesehen werden. Sollte das Girokonto regelmäßig über die eigentlich darauf befindlichen Geldmittel hinaus belastet sein, kann es durchaus Sinn machen, über eine Ersatzkreditierung nachzudenken. Das bedeutet, es sollte die Möglichkeit erwogen werden, den Dispo in einen herkömmlichen Kredit bei der eigenen Bank umzulagern. Auf dieser Weise kann im Gros der Fälle einiges an Zinszahlungen eingespart werden.
Der gesetzliche Rahmen für einen Dispokredit findet sich im so genannten Verbraucherkreditgesetzt wieder. Gemäß § 5 VerbrKrG ist es einschlägig, dass eine zusätzliche Gebührenerhebung, zum Zweck des Einräumens eines Kreditrahmens nicht erlaubt ist. Im Klartext darf die entsprechende Bank also keine Kosten für die Einrichtung eines Dispos erheben. Freilich wird der Kunde in der Regel jedoch um eine herkömmliche Kontoführungsgebühr nicht herumkommen.
Die Abrechungsstaffelung bei einem Dispokredit erfolgt quartalsweise. Somit verteilt sich der jeweilig jährliche Zinssatz auf vier einzelne Erhebungen. Problematisch hierbei ist vor allem die Erhöhung der negativen Belastung durch die Zinsabbuchungen, welche automatisch vorgenommen werden.