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Bei Hypothekenkrediten sind Schätzgebühren nicht zulässig

Gebühren zur Wertermittlung von Immobilien bei der Prüfung von Hypotheken-Darlehen bzw. Baufinanzierungen sind gemäß eines aktuellen Gerichtsurteils nicht zulässig.

Wer sich um einen Kredit bemüht hat, musste sich in der Regel auch mit einer Pauschalgebühr der Bank vor der Kreditzusage abfinden. Noch bis vor Kurzem war es bei den Kreditinstituten Usus, eine pauschale Gebühr zwischen 200 und 400 Euro für die Wertschätzung von Immobilien zu erheben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun jedoch entschieden, dass diese Pauschale nicht rechtmäßig ist.

Die Banken benötigen ein Gutachten der Immobilie, um den Verkehrswert des als Kreditsicherheit benötigten Objektes in Erfahrung zu bringen. Dieses bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob der Antragsteller seinen Kredit bewilligt bekommt oder nicht.

Klauseln in Verträgen, wonach der Antragsteller die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes übernehmen müssen, sind jedoch nach dem Urteil des OLG Düsseldorf nichtig. Denn die Risikoprüfung der Banken kommt letztlich in keiner Weise dem Kunden zugute, weshalb ein Sonderentgelt hierfür nicht verlangt werden darf.

Im vor dem OLG verhandelten Fall hatten Kreditinteressenten bereits ein Gutachten eines Sachverständigen über ihre Immobilie vorgelegt und sollten dennoch die Pauschalgebühr für die Verkehrswertermittlung zahlen. Hilfe gab es seitens der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein Westfalen, welche diesen Fall vor das Gericht gebracht und Recht für alle künftigen Kreditnehmer erstritten hat.

27.11.2009 13:58:35 von financest
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