Datum: 04.02.2012, 20:00:44 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Finanzen (82)
  Kategorieübersicht
Google
Web zaya.de
Artikel » Finanzen

Baufinanzierung mit Kündigungsoption

Gerade in Zeiten der fallenden Zinsen möchten viele Hausbesitzer eine teure Baufinanzierung vermeiden. Es ist ärgerlich, wenn eine Baufinanzierung beispielsweise zu 4,8% abgeschlossen wurde und in einem Jahr die Bauzinsen auf ein Niveau von 3,6% fallen. Der Zinsunterschied von 1,2% bei einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro macht allein in einem Jahr einen kalkulatorischen Verlust von 2.400 Euro aus. Bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren beläuft sich der Verlust, je nach Höhe des Tilgungsanteils, auf ca. 18.000 Euro. Bei dieser Betrachtung stellt sich die Frage, wie ein Hausbesitzer sich gegen solche Entwicklungen absichern kann.
Für solche Situationen bieten die Banken die Baufinanzierung mit Kündigungsoption an. Der Kreditnehmer hat so die Möglichkeit sein Baudarlehen während der Zinsbindung jederzeit zu kündigen. Diese Variante ist im europäischen Ausland weit verbreitet, in Deutschland jedoch noch nicht breitflächig im Einsatz. Die deutschen Hausbesitzer müssen unter Umständen hohe Vorfälligkeitsentgelte bezahlen, falls Sie ihre laufenden Baufinanzierungen umschulden möchten. Die Kündigungsoption verteuert allerdings die gesamten Finanzierungskosten. Die finanzierende Bank nimmt einen Aufschlag auf den Nominalzins des Darlehens vor. Die Aufschläge bewegen sich in der Breite zwischen 0,5% und 0,85% p.a. Damit lässt sich die Bank das Refinanzierungsrisiko bezahlen. Die festverzinslichen Darlehen der Banken sind oft über Geschäfte abgesichert, die nicht vorzeitig oder nur unter hohen Kosten aufgelöst werden können. Außerdem entgehen den Banken hohe Zinsgewinne, die über den oben genannten Aufschlag kompensiert werden können. Ob der Aufschlag in der Höhe fair und angemessen ist, kann ein Verbraucher oft nicht beurteilen. Die Höhe des Aufschlags sollte sich nach dem aktuellen und dem künftigen Zinsniveau richten. Je wahrscheinlicher die Zinssenkung in Zukunft ist, desto höher werden die Aufschläge. Trotzdem sind in vielen Fällen die zu zahlenden Aufschläge günstiger als eine Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.


17.04.2009 09:55:45 von bettler
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Auf diesem Artikelverzeichnis werden bis auf weiteres keine neuen Artikel aufgenommen!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste



  TOP

Impressum |