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Urheberrecht Hamburg - hier findet man Hilfe

Das Urheberrecht ist in vielen Dingen ein heikles Thema. Der Urheber eines Textes ist immer derjenige, der den Text verfasst hat. In wie weit er anderen Rechte hinsichtlich der Veröffentlichung überträgt, ist seine Sache. Eine Übertragung der Urheberrechte wird in der Regel durch Texter von Fachartikeln und anderen Texten in der Weise an einen Dritten übertragen indem dieser die Texte bezahlt. Dabei bezahlt der Käufer letztlich aber nicht nur die rein geistige Tätigkeit, sondern insbesondere auch das Recht auf die weitere Vervielfältigung der Werke. Eine entsprechende Floskel sollte dann natürlich im Rechnungstext enthalten sein oder eine separate Vereinbarung getroffen werden.

Häufig kommt es wegen dem Urheberrecht allerdings zu Streitigkeiten. Diese Streitigkeiten werden auch häufig innerhalb der Stadtgrenzen von Hamburg ausgetragen. Insbesondere hier sind eine Reihe von Verlagen ansässig, die tagtäglich mit Textern und Autoren zu tun haben, die teils auf ihr Urheberrecht pochen, und das obwohl entsprechende Vereinbarungen bzw. Verträge geschlossen wurden. Mit dem Urheberrecht Hamburg befassen sich so gezwungenermaßen auch eine Reihe von Hamburger Rechtsanwälten und auch die dortigen Gerichte, wenn es denn zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien kommt.
Angerufen werden müssen für Streitigkeiten im Urheberrecht – da Teil des Zivilrechts - grundsätzlich die örtlichen und von der Sache her zuständigen ordentlichen Gerichte. Wurde dabei eine Urheberrechtsverletzung im Internet begannen, so ist von der Sache her jedes ordentliche Gericht in Deutschland zuständig. In der Praxis heißt dies, dass ein aus Hamburg stammender Autor gegen einen Verlag oder ein Onlineportal mit Sitz in Berlin eine Klage vor einem Gericht in Köln einreichen kann. Man spricht in diesem Fall von einem fliegenden Gerichtsstand.

Erwirkt werden kann durch einen Anwalt für Urheberrecht Hamburg durch eine Klage insbesondere eine Einstweilige Verfügung gegen denjenigen, der einen Text ohne das Einverständnis des Urhebers veröffentlicht hat. Diese Einstweilige Verfügung hat die Wirkung, dass der Gegner den Text sofort von der Webseite löschen muss.



04.03.2010 12:17:43 von Redaktionsinfo
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