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Rechtliche Rahmenbedingungen für Detektive

Für die Ausübung des Berufs Detektiv gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation. Außerdem verfügen Detektive in Deutschland über keinerlei Sonderrechte. Ein Detektiv muss bei seinen Ermittlungen mit den gleichen Rechten auskommen, die für jeden normalen Bundesbürger auch gelten. Damit Privatdetektive ihren Auftraggebern trotzdem die gewünschten Informationen mit legalen Ermittlungsmethoden liefern können, muss ein Detektiv über eine Reihe von Fähigkeiten verfügen. Spürsinn, Kreativität, spontanes und situationsbedingtes Handeln sind nur ein paar Eigenschaften, die sicherlich dazu gehören. Darüber hinaus sollte ein Privatdetektiv mit der aktuellen Rechtssprechung sowie Gerichtsurteilen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, vertraut sein. Abhängig davon ob ein Privatermittler bei einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei arbeitet, sind gegebenenfalls auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich. Aufgrund der mangelnden Reglementierung durch den Gesetzgeber bezüglich des Ausbildungsstands von Detektiven gibt es leider viele ungeeignete Einsatzkräfte, die diesen Beruf trotz fehlender Fachkenntnisse ausüben. Dies spiegelt sich bei der Auftragsbearbeitung auch in der Qualität der Ermittlungsergebnisse nieder. Diese unqualifizierten Detektive sorgen immer wieder für Negativschlagzeilen in der Presse wie es zum Beispiel der Mitarbeiterüberwachungsskandal des Discounters LIDL gezeigt hat. Fast alle Detekteien in Deutschland bearbeiten sowohl Fälle aus dem Privatbereich wie auch aus dem Wirtschaftsbereich. Besonders sorgfältig müssen Detektive bei Observationen im Bereich der Mitarbeiterüberwachung vorgehen. In solchen Fällen dürfen auf gar keinen Fall die Persönlichkeitsrechte der Zielperson verletzt werden. Auch muss der Detektiv vor Auftragsannahme das berechtigte Interesse des Auftraggebers überprüfen. Aufgrund der vielfältigen Einsatzbereiche, die das Detektivgewerbe mit sich bringt, ist es für jeden Privatdetektiv ratsam vor Eintritt in den Berufsstand auf freiwilliger Basis eine Detektivausbildung zu absolvieren. Bekannte Anbieter für die Erlernung des Berufs Detektiv sind der ZAD (Zentralstelle Ausbildung Detektivgewerbe), die IHK oder TüV Akademie. Als Neueinsteiger ist es für einen Detektiv ohne qualifizierten Ausbildungsnachweis nahezu unmöglich ein Anstellungsverhältnis zu bekommen. Da Detektive absolute Vertrauenspersonen sind und gegebenenfalls auch als Zeuge vor Gericht in Erscheinung treten, müssen Privatdetektive über einen einwandfreien Leumund verfügen, das heißt Detektive dürfen keinen Eintrag im Strafregister haben.

05.10.2009 17:01:36 von bqcfb
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