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Die Anfechtung eines Testaments

Nicht immer sind alle Erben mit dem Testament eines Verstorbenen zufrieden, insbesondere dann, wenn ein Erbe vom Erblasser "enterbt" wurde, ihm nur der Pflichtteil zustehen soll oder wenn er sonstwie im Vergleich zu den anderen Erben zurückgesetzt wurde und sich deshalb benachteiligt fühlt, wird er darüber nachdenken, wie man gegen das Testament vorgehen kann. Dazu muss man wissen, dass die Anfechtung eines Testaments nicht in jedem Fall möglich ist - schließlich soll der letzte Wille des Erblassers nicht leichtfertig übergangen werden. In welchen Fällen man eine letztwillige Verfügung erfolgreich angreifen kann, erörtert man am besten mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht, idealerweise mit einem Rechtsanwalt, der sich im Schwerpunkt auf das Erbrecht spezialisiert hat. An dieser Stelle können die Anfechtungsgründe nur sehr verkürzt wiedergegeben werden:

Grundsätzlich gilt, dass ein Testament dann angefochten werden kann, wenn der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder wenn er eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und wenn anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der zutreffenden Sachlage auch nicht abgegeben hätte. Das Testament anfechten kann derjenige, dem die Aufhebung des Testaments unmittelbar zustatten kommen würde. Die Anfechtungsberechtigten sind also in aller Regel die gesetzlichen Erben, die durch das Testament enterbt oder sonstwie zurückgesetzt wurden.

Vor der Anfechtung eines Testaments sollte man sich unbedingt von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Dieser wird die Gründe, bei deren Vorliegen ein Testament angefochten werden kann, erläutern. Hier werden einige wichtige Beispiele genannt, in denen ein Testament insbesondere unwirksam sein kann, wobei die folgende Aufzählung der Anfechtungsgründe nicht abschließend ist:

- Der Erblasser - also der Verfasser des Testaments - war wegen schwerer Krankheit nicht mehr testierfähig, das heißt zum Zeitpunkt der Abfassung des Testaments war er eigentlich nicht mehr in der Lage, seinen testamentarischen Willen zu bekunden.

- Der Erblasser bedroht und wurde so zu einer bestimmten erbrechtlichen Verfügung in dem Testament bestimmt.

- Der Erblasser hat in einem Heim gelebt und hat einen Mitarbeiter dieses Heimes zum Erben ein Erben eingesetzt. Hier ist das Testament anfechtbar, weil es gegen § 14 Abs. 5 HeimG verstößt.


Wie erläutert, sind dies nur einige wenige Beispiele für Anfechtungsgründe. Bevor man die Anfechtung eines Testaments erwägt, sollte man sich unbedingt von einem Anwalt für Erbrecht eingehend beraten lassen.

23.07.2009 22:03:55 von popken
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