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Wichtige Informationen für Grenzgänger

Werktätige Personen, die als Grenzgänger in einem Staat leben aber in einem anderen arbeiten, sollten verschiedene Punkte bedenken. Gesetze, die auf der einen Seite der Grenze Gültigkeit haben, müssen auf der anderen Seite der Grenze nicht unbedingt zutreffen. Damit keine Zusatzkosten anfallen, zahlt es sich aus, genauestens hin zu sehen.
Das trifft zum Beispiel auch bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung zu. In der Schweiz lebende Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. So schreibt es das Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor (genannt KVG). Hinzu kommt, dass ein schweizer Angestellter selbst für seinen Versicherungsschutz sorgen muss. Anders als es bei uns in Deutschland der Fall ist, muss der Arbeitgeber keine diesbezüglichen Leistungen erbringen. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
Wer als Grenzgänger in Deutschland lebt, kann sich aber innerhalb von 3 Monaten von dieser Frist befreien lassen. Bestimmte Vorgaben müssen dafür jedoch erfüllt werden.
Die Befreiungsfrist beginnt mit Antritt des Beschäftigungsverhältnisses. In Deutschland wohnhafte Menschen haben dann die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Damit man diese Befreiungsmöglichkeit nutzen kann, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Dabei muss diese Versicherung zumindest grundlegende Leistungen decken. Ebenfalls von Bedeutung ist, dass die Krankenversicherung sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz gültig ist.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, wenn es um den Abschluss einer passenden Krankenversicherung geht. Zum einen kann er sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern, oder sich privat versichern. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Nicht fehlen darf bei dieser Auflistung eine weitere Alternative: Und zwar das Modell Mondial. Ein ebenfalls denkbarer Versicherungsschutz, der gezielt den Ansprüchen von Grenzgängern entgegenkommen soll.
Am besten ist es in jedem Fall, sich persönlich beraten zu lassen. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Negative Folgen aufgrund verpasster Fristen können somit schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Wenn der Grenzgänger dann die Versicherungsfrage geklärt hat, steht nur noch der Befreiungsantrag aus. Einzureichen ist dieser Antrag bei dem jeweils zuständigen Kanton in der Schweiz.



06.11.2008 20:43:33 von fosforito
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