Nun ist es endlich so weit, die Mini GmbH kommt. Unternehmer können in Zukunft mit nur einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft (Unternehmergesellschaft) gründen. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde im Juni 2008 beschlossen und ist nun auf dem Weg in den Bundesrat, so dass, nach dortigem Beschluss, zum November 2008 Unternehmer eine Mini-GmbH in Deutschland gründen können.Stammkapital
Das Stammkapital der Mini GmbH braucht zum Zeitpunkt ihrer Eintragung lediglich einen Euro betragen. Sacheinlagen, wie etwa bei anderen Gesellschaftsformen, sind hier nicht möglich. In diesem Punkt ähnelt die Mini-GmbH der britischen Limited, bei dieser ist ein Stammkapital von einem britischen Pfund notwendig. Die Anteile der einzelnen Gesellschafter können beliebig aufgeteilt werden, einzige Bedingung ist ein gerader Eurobetrag.
Rücklagen
Der Gesetzgeber hat eine Auflage für die Aufstockung des Stammkapitals vorgesehen. So muss jährlich ein Viertel des Gewinnes in das Stammkapital fließen. Dies muss Jahr für Jahr geschehen, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro (das benötigte Stammkapital einer normalen GmbH) erreicht ist. Ist dies geschehen, so können die Gesellschafter der Mini-GmbH beschließen, diese in eine normale GmbH umzuwandeln. Dies muss allerdings nicht geschehen.
Musterprotokoll
Bei einfachen Standardgründungen kann ein bereits gefertigtes Musterprotokoll verwendet werden. Dieses beinhaltet den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste. Wird dieses Musterprotokoll benutzt, so entstehen bei Gründung einer Mini-GmbH nur sehr geringe Gründungskosten. Diese setzen sich aus Notarkosten – das Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden – aus Kosten für die Eintragung zum Handelsregister und aus Kosten für die Veröffentlichung zusammen.
Es bleibt also bis November 2008 für Existenzgründer abzuwarten, um eine Mini GmbH, das Gesetz spricht von der Unternehmergesellschaft , gründen zu können.
Lars Lauther