Datum: 17.05.2012, 17:05:53 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Business & Job (143)
  Kategorieübersicht
Google
Web zaya.de
Artikel » Business & Job

Rechtsformen nach deutschem Gesetz

Vor der Gründung eines Unternehmens, wozu auch Ein-Mann-Unternehmen zählen, muss man sich die Frage stellen, welche Rechtsform wohl am geeignetsten wäre. Doch um die zahlreichen Möglichkeiten abwägen zu können, muss man sich über die einzelnen Varianten informieren. Eine Möglichkeit dazu bietet die große Übersichtsseite unter 2WiD.net - Firmenformen. Dort finden sich nicht nur zahlreiche, mit großer Tradition verbundene, Rechtsformen im Unternehmertum, sondern auch diverse Unternehmensformen, die in anderen Ländern angeboten werden.
Die kleinste und am einfachsten zu handhabende Rechtsform ist dabei das Einzelunternehmen. Einen besonderen Bekanntheitsgrad erlangte diese Unternehmensform unter der irreführenden Bezeichnung "Ich-AG", die sich dadurch auszeichnete, dass Erwerbslose besondere staatliche Zuschüsse zur eigenen Unternehmensgründung erhalten konnten. Der größte Vorteil ist hierbei, dass die Gründung und Verwaltung sehr einfach zu erledigen ist. Meist genügt ein Gang zum Gewerbeamt der Kommune, wo man eine relativ geringe Gebühr entrichten muss. Kurze Zeit darauf setzt sich das zuständige Finanzamt mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung. Da die meisten Unternehmen dieser Form dem Kleingewerbe zuzuordnen sind, genügt dem Finanzamt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ein nicht zu vernachlässigender Nachteil ist dabei allerdings, dass der Gründer und Inhaber voll haftbar ist, nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern ebenso mit dem Privatvermögen.
Ähnliches gilt auch für Personengesellschaften. Auch sie sind relativ einfach zu Gründen und zu Verwalten, die Haftung umfasst aber auch hierbei das Privatvermögen der Gesellschafter. Der Unterschied zum Einzelunternehmen liegt hierbei darin, dass mehrere Gesellschafter zur Gründung von Nöten sind. Dafür können sie als gemeinsames, zusammengeschlossenes Unternehmen Besitz erwerben und Dienstleistungen anbieten. Zu den Firmenformen dieser Art zählen unter anderem die GbR / BGB-Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die GmbH und Co. KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Stille Gesellschaft.
Demgegenüber stehen die sogenannten Kapitalgesellschaften wie GmbH, die (kleine) AG, die KGaA sowie die GmbH & Co. KGaA. Zur Gründung muss dabei ein gewisses Mindestkapital eingebracht werden, das je nach Rechtsform unterschiedlich hoch ausfallen muss. Die kleinstmögliche Kapitaleinlage weist dabei die GmbH mit 25.000 € auf. Doch ergeben sich neben der Kapitalbeschaffung für die Unternehmensgründung weitere Verpflichtungen, die bei Verfehlung oder Missachtung vor Gericht zu Verlust der Haftungsbeschränkung führen können. Dazu zählt der gravierende Verwaltungsaufwand in Sachen Gründung, Buchführung und Unternehmensleitung.

18.06.2008 11:57:21 von compusch
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Auf diesem Artikelverzeichnis werden bis auf weiteres keine neuen Artikel aufgenommen!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste



  TOP

Impressum |