Hat man Ärger mit dem Chef oder mit dem Vermieter, dann ist es meisten ganz klar, wann man spätestens einen Rechtsanwalt einschaltet: Immer dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, aller spätestens dann, wenn Klage erhoben werden soll oder eine Klage abgewehrt werden soll. Kaum jemand kommt auf die Idee, einen Zivilrechtsstreit ohne kompetenten rechtlichen Beistand zu führen – zu kompliziert sind die Regelungen der jeweiligen Prozessordnungen, darüber hinaus ist der Umgang mit den Gerichten alles andere als bürgernah.Im Strafrecht verhält es sich da etwas anders. Wird man Beschuldigter eines Strafverfahrens, erfährt man davon regelmäßig im Ermittlungsverfahren, zumeist, weil man zur Beschuldigtenvernehmung geladen wird, oder aber weil die Strafverfolgungsbehörden – also die Polizei und die Staatsanwaltschaft – Zwangsmaßnahmen durchführen, beispielsweise eine Hausdurchsuchung. Erst dann stellt sich die Frage, ob man einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen sollte.
Viele Betroffene entscheiden sich leider dagegen, weil sie glauben oder hoffen, nach ihrer Vernehmung als Beschuldigter wird das Verfahren eingestellt werden, weil ein Nachweis einer Straftat nicht gelingen kann. Viele denken auch, sie können sich vor Gericht genauso gut alleine verteidigen. Zumeist steht hinter diesen Überlegungen die Befürchtung, ein Strafverteidiger sei nicht bezahlbar oder würde nur zusätzliche Kosten verursachen.
Bevor man sich gegen die Beauftragung eines Strafverteidigers entscheidet, sollte man allerdings mit einem Anwalt über die Kosten der Strafverteidigung gesprochen haben. Der Anwalt wird auch eine erste Einschätzung abgeben können, ob in dem Verfahren eventuell eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt.
In vielen Fällen empfiehlt es sich aber dringend, einen Verteidiger zu beauftragen. Insbesondere dann, wenn Vorstrafen bestehen, wenn außerstrafrechtliche Konsequenzen drohen (z. B. disziplinarrechtliche) oder wenn eine Eintragung ins Führungszeugnis zu Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Arbeitsstelle führen könnte. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin möchte ich die Liste um einen weiteren Punkt ergänzen: Jeder, der sich keiner Straftat schuldig gemacht hat, aber zum Beschuldigten eines Strafverfahrens geworden ist, sollte sich dringend rechtlichen Beistand suchen. Die Gefahr einer Verurteilung rechtfertigt es in jedem Fall, einen Anwalt zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn der Beschuldigte einen Strafbefehl erhalten hat.
Bei der Überlegung, ob man einen Strafverteidiger einschaltet, sollte man auch berücksichtigen, dass es dem Anwalt in manchen Fällen auch gelingen kann, Geldstrafen zu vermeiden oder eine geringere Bestrafung zu erreichen – ein Verteidiger kann daher auch Geld „sparen“.