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Artikel » Bauen & Wohnen Das Mietrecht |
Das Mietrecht hat sich in den letzten Jahren extrem gewandelt und stärkt die Rechte der Mieter deutlich. Klauseln, die in älteren Mietverträgen noch enthalten sind, sind inzwischen durch Gerichtsurteile unwirksam geworden.Allen voran ist hier die Renovierungsklausel zu nennen. Danach ist es nun nicht mehr relevant, ob im Mietvertrag Zeiträume für vorgesehene Renovierungen der einzelnen Mieträume festgelegt wurden. Ein Vermieter hat nicht mehr das Recht zu verlangen, dass Räume in bestimmten Zeitabfolgen zu renovieren sind.Auch die Kündigungsfristen haben sich durchaus zugunsten der Mieter verbessert.Ein wesentlicher Punkt, über dessen Bedeutung sich viele Mieter vielleicht noch nicht im Klaren sind, ist die Nebenkostenabrechnung und ihre neuen Verjährungsfristen. Es ist leider - besonders im Bereich der privaten Vermieter - häufig so, dass Nebenkostenabrechnungen nicht unbedingt termingerecht erfolgen. Ein Mieter hat das Recht, die Vorlage der Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr zeitnah zu erhalten. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Unstimmigkeiten alle erforderlichen Belege zur Einsicht vorzulegen. Hat der Vermieter eine Nachforderung gegen den Mieter geltend zu machen, sollte er die Abrechnung in seinem eigenen Interesse zeitnah abgeben. Die Verjährungsfrist für Vermieter ist auf ein Jahr begrenzt. Hat er seine Ansprüche also nicht im laufenden Jahr geltend gemacht, verfallen sie. Der Mieter hingegen hat das Recht, bis zum Ablauf von drei Jahren Überzahlungen vom Vermieter zurückzufordern. In der Konsequenz kann das für einen Vermieter bedeuten, dass der Mieter nicht unbedingt daran interessiert ist, die Abrechnung im Folgejahr fristgerecht zu erhalten. Fordert er sie dann nach zum Beispiel zwei Jahren ein und müsste eigentlich eine Nachzahlung leisten, hat der Vermieter keine Möglichkeit, diese einzuklagen, wenn der Mieter sich weigert, zu bezahlen.
| | | 03.06.2009 16:36:48 von |
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