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Artikel » Bauen & Wohnen Werkzeug mieten statt kaufen |
Im Gewerbebereich ist es heute schon fast Standard, benötigte Geräte bzw. Maschinen zu leihen (mieten, leasen) statt zu kaufen. In diesem Bereich hat das zwar eher steuerliche bzw. geldpolitische Motivation (Leasingraten können abgesetzt bzw. Gelder sind nicht in so hohem Maße gebunden, höherer Spielraum für andere Investitionen, usw.). Dennoch sollte auch der Heimwerker überlegen, ob es bei einigen Maschinen bzw. Werkzeugen nicht sinnvoll ist, diese zu leihen statt zu kaufen. Benötige ich z.B. nur einmal im Jahr einen Hochdruckreiniger (für die Terrassenreinigung) ist es sicher rentabler dieses Gerät zu leihen; bei einem angenommenen Kaufpreis von ca. 250 Euro für einen halbwegs guten Hochdruckreiniger und einer Miete/Tag für eine solche Maschine von 20-25 Euro, kann ich so einen Hochdruck-reiniger 10 Jahre lang ausleihen. Noch günstiger wird die Relation bei Geräten, die der Heimwerker nur alle Jubeljahre benötigt; ich denke da z.B. an eine Rüttelplatte zum Abrütteln einer neuen Pflasterung oder an einen druckluftbetriebenen (Kompressor) Abbruchhammer, den der "normale" Heim-werker vielleicht 1-2 mal im Leben benötigt. Für solche Gelegenheiten bietet der Geräteverleih meist auch noch besondere Konditionen hinsichtlich der Dauer des Gebrauchs an; so verringern sich die Kosten meist ab dem 2-ten Tag der Vermietung erheblich oder der Verleiher hat eine besonders günstige Wochenendmiete im Angebot. Hinsichtlich der Mietkonditionen bestehen zudem erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Werkzeugverleihern. Hier sollte man sich zum Vergleich vorab bei verschiedenen Anbietern umschauen. So verlangen einige Verleiher die Bezahlung der Verleihmiete in Voraus, sowie zusätzlich vorweg eine Kaution (meist abhängig vom Gerätewert), die der Kunde nach Rückgabe des Gerätes zurückerhält. Allen gemein ist, dass verbrauchte Betriebsstoffe (Benzin, Diesel, Öl) vom Kunden zu ersetzen sind (Man nimmt eine vollgetankte Maschine mit und bringt sie auch vollgetankt zurück, Abnutzungen z.B. bei Bohrkronen und Diamantscheiben werden i.d.R. pro 1/10 mm abgerechnet). Beachten sollte man auch die Bedingungen bei Schäden an den Geräten bzw. mit dem Gerät verursachte Schäden. Schäden, die mit dem Gerät verursacht werden, hat der Verursacher (eigene Versicherung) zu zahlen, bei Schäden an den Geräten ist die Sache nicht immer ganz so einfach: meist heißt es in den Mietbedingungen, dass der Kunde nur dann von der Zahlung von Reparaturkosten an einer Maschine befreit ist, wenn es sich um "normalen" Verschleiß handelt (Und hier kann es unter Umständen zu unterschiedlichen Auffassungen beider Parteien kommen). Da es sich bei den Geräten aber meistens um Qualitätswerkzeug handelt, ist die Gefahr eines Schadens eher gering; der Kunde sollte sich allerdings den Umgang mit der Maschine genauestens erklären lassen, um Bedienungsfehler auszuschließen. Wichtig ist es meines Erachtens hierbei nicht nur eine mündliche Einweisung zu erhalten, sondern besser ist eine praktische Vorführung. So ist es schon häufig vorgekommen, dass ein Kunde z.B. ein benzinbetriebenes Gerät zu Hause gar nicht zum Laufen bekommt. Alles in allem sind für den Heimwerker besonders Maschinen bzw. Werkzeuge zum Mieten geeignet, die im Hochpreissegment anzusiedeln sind und die er nur selten benötigt. (Abbruchhammer, großer Dampfreiniger, Trennjäger, Fräse, Schutzgasschweißgerät, Kernbohrgerät, Tischkreissäge, usw.) Hier ist der Heimwerker mit dem Leihen solcher Geräte sicher auf der kostengünstigeren Seite.
| | | 22.02.2008 12:59:59 von |
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