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Artikel » Autos & Verkehr Das Verkehrsrecht |
Mobilität setzt vor allem Bewegung voraus. Wer dazu öffentliche Wege benutzt, nimmt in der Regel auch am Straßenverkehr teil und akzeptiert die geltende Straßenverkehrsordnung. Stellen Sie sich einmal das Chaos vor, welches entstünde, wenn es keine Straßenverkehrsordnung gäbe. Nicht auszudenken, wenn jeder auf der Strasse machen könnte was er wollte.Verstöße werden durch das Verkehrsrecht geregelt und das ist in der Tat sehr umfangreich und weit verflochten. Dass Sie als Verkehrsteilnehmer an einer roten Ampel zu halten haben, sollten Sie wissen, aber was kommt auf Sie zu, wenn Sie das einmal 'übersehen' haben? Oder wenn Sie unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen? Trifft Sie als Fußgänger eine Mitschuld, wenn Sie beim Überqueren einer Straße, mittels Zebrastreifen, überfahren werden, weil Sie gerade mit dem Handy telefonierten? Oder irren Sie sich als Autofahrer vielleicht, wenn Sie immer noch stur behaupten:" ...wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld...."? Das Verkehrsrecht sieht für die öffentliche Nutzung im Straßenverkehr eine rechtliche Regelung vor, die im Zweifelsfall das Gericht zu entscheiden hat. Für "kleinere" Verkehrsvergehen hat der Gesetzgeber den Bußgeldkatalog vorgesehen. Die Definition, was denn nun ein "Kavaliersdelikt" oder eine kleine "Verkehrsünde" sei, unterliegt dem Gesetzgeber und nicht unserem subjektiven Gefühl. Nichts ist daher wichtiger und vielleicht für den Einzelnen auch günstiger als die korrekte fachliche Information. Möglicherweise benötigt man einen rechtlichen Beistand, um eigenes Recht geltend zu machen. Der Gang zum Rechtsanwalt sollte bei Rechtsstreitigkeiten immer der erste und beste Weg sein. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die verkehrsrechtliche Bestimmungen, Urteile und Begründungen derselben, und hilft wesentlich effektiver als das berühmte „vom Hörensagende Halbwissen“, denn das kann einem am Ende ziemlich teuer zu stehen kommen.
| | | 22.10.2008 21:01:48 von |
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